Am 10. März 2026 begrüßten wir die Schwäbische Zeitung bei uns in Friedrichshafen, um im Gespräch mit Dirk Augustin die aktuelle Verwirrung um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) aufzuklären.
Die öffentliche Wahrnehmung ist geprägt von der Annahme, dass nach dem „Kippen“ des Heizungsgesetzes nun wieder uneingeschränkt Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Doch der Schein trügt: Zwar entfallen einige Vorgaben, doch die sogenannten „Biotreppen“-Regelungen und die CO₂-Bepreisung bleiben bestehen – und mit ihnen langfristige Kostenrisiken für Betreiber.
Was sich mit den Gesetzesänderung bei GEG und GMG wirklich ändert – und was nicht
Neubau & Bestandsgebäude
Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt zwar, doch ab 2029 gelten schrittweise steigende Bioanteilspflichten für fossile Heizungen (bis 100 % im Jahr 2045).
Förderungen & Umlagen
Staatliche Zuschüsse von bis zu 70 % stehen weiterhin zur Verfügung, während Mieter:innen bei Neuanschaffungen mit bis zu 10 % der Kosten belastet werden können.
Wirtschaftlichkeit vs. Klimaziele
In Mietshäusern dominieren oft Gasheizungen – nicht wegen ihrer Effizienz, sondern wegen der niedrigeren Anschaffungskosten. Eigenheimbesitzer setzen dagegen vermehrt auf Wärmepumpen, dank hoher Förderungen und sinkender Betriebskosten – gerade in Kombination mit Photovoltaik.
Individuelle Heizlösungen für Friedrichshafen
Ob Wärmepumpe, Pelletheizung oder Hybridlösung: Die Wahl der Heiztechnik hängt von Gebäudetyp, Nutzungsart und langfristigen Kosten ab. Besonders in Mehrfamilienhäusern zeigen sich Pelletheizungen oder Hybridmodelle als sinnvolle Kompromisse. Es geht immer um die Frage nach der richtigen Heizung für das richtige Haus.
Die Rolle von Team Hörmann als Berater
„Die Politik hat die Rahmenbedingungen geändert, aber die physikalischen und wirtschaftlichen Realitäten bleiben“, betont Yannick Hörmann. „Unser Ziel ist es, unsere Kunden durch diesen Dschungel zu führen – mit transparenten Zahlen und einer Perspektive, die über die nächste Heizperiode hinausgeht.“
Denn eines ist sicher: Die Energiewende im Heizungskeller wird weitergehen, ob mit oder ohne gesetzliche Vorgaben.

