Unsicherheit statt Aufbruch beim Heizungsgesetz (GEG 2024)
Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) bzw. das sogenannte „Heizungsgesetz“ hat für viel Verwirrung bei Hausbesitzern gesorgt. Statt klarer Entscheidungen herrscht Unsicherheit. Wir vom Team Hörmann wollen die Fakten rund rund um das GEG, die Austauschpflicht für alte Heizungen, Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen und häufige Missverständnisse klar und verständlich zu erklären.
Was gilt aktuell? – Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) einfach erklärt
- Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das GEG regelt die energetischen Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland und setzt Vorgaben für den Heizungstausch. - Austauschpflicht für alte Heizungen nach GEG 2024
Das GEG 2024 schreibt vor, dass Gas- und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden dürfen. Für Heizungen ab 1991 gilt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren Laufzeit.
Wichtig: Diese Regelung betrifft Standard- und Konstanttemperaturkessel, nicht aber Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Ausnahmen gelten auch für sehr kleine oder sehr große Heizungen sowie Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien.
Die Austauschpflicht ist keine Neuerung, sondern bereits in den Vorgängergesetzen (EnEV, GEG 2020) enthalten und festgeschrieben im §72 GEG 2024.
- Was gilt bei Neubauten?
Neubauten müssen laut GEG mindestens 65 % ihres Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. - Häufige Irrtümer
Kein generelles „Gasheizungsverbot“ oder „Austauschpflicht für alle Heizungen“. Nur alte, ineffiziente Heizkessel sind betroffen. Oft hört man auch, dass das Heizungsgesetzt gekippt ist. Das ist so nicht korrekt. Für die Änderungen eines Gesetzes muss es eine Abstimmung im Bundestag geben – ein Wechsel der Regierung reicht nicht aus. Bis dahin ist das Gesetz weiter gültig.
Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen und Heizungstausch im Überblick
- Förderhöhe und Voraussetzungen
Der Heizungstausch wird durch die KfW mit bis zu 70 % bezuschusst. Voraussetzung: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt sein. Die Förderung ist an die Einhaltung der Vorgaben aus dem GEG gekoppelt. - Wer kann Förderung beantragen?
Haus- und Wohnungseigentümer sowie Bauträger können einen Antrag stellen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme den gesetzlichen Anforderungen entspricht. - Antragstellung in mehreren Schritten
- Team Hörmann beauftragen: Für den Förderantrag ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung erforderlich.
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Wir erstellen im KfW-Portal eine BzA und vergeben eine BzA-Nummer.
- Online-Antrag stellen: Die Antragstellung erfolgt online im KfW-Portal unter Angabe der BzA-Nummer sowie relevanter persönlicher Daten.
- Förderzusage: Die KfW bestätigt automatisiert die Förderung per E-Mail. Erst danach darf die Umsetzung beginnen.
- Rechtliche Sicherheit trotz politischer Diskussionen
Die Fördermittel sind durch den Bundeshaushalt gesichert und bleiben auch nach Regierungswechseln zunächst bestehen. Einmal erteilte Förderzusagen behalten ihre Gültigkeit – für die Umsetzung bleibt ein Zeitraum von 36 Monaten. - Jetzt Antrag sichern, später starten
Die Förderkonditionen gelten ab Antragsbewilligung – unabhängig davon, wann die Heizung eingebaut wird. So können Eigentümer sich die aktuelle Förderung frühzeitig sichern und die Umsetzung mit zeitlichem Spielraum planen. - Kombination mit regionalen Förderprogrammen
Ergänzend zur KfW-Förderung sind in vielen Bundesländern oder Kommunen zusätzliche Programme verfügbar. Eine Kombination kann die Gesamtförderung deutlich erhöhen. - Unterstützung durch Team Hörmann
Wir vom Team Hörmann übernehmen nicht nur Planung und Einbau, sondern unterstützen auch bei der Antragstellung – von der BzA bis zur finalen Umsetzung.
Warum zögern viele trotz Förderung? – Fakten gegen verbreitete Missverständnisse
- „Die Gesetzeslage ist unklar“
Das Gebäudeenergiegesetz gilt verbindlich (Stand Sommer 2025). Änderungen erfordern ein Gesetzgebungsverfahren mit Bundestagsentscheidung und u.U. Übergangsfristen. Unsicherheit entsteht vor allem durch politische Diskussionen und Medienberichte, nicht durch das Gesetz selbst. - „Die Förderung könnte gestrichen werden“
Das ist rechtlich ausgeschlossen. Förderung wird vor Maßnahmenbeginn beantragt und erst nach Bewilligung kann mit der Umsetzung begonnen werden. Die Förderzusage ist verbindlich und sichert die finanzielle Unterstützung. - „Strom ist zu teuer“
Aktuell spielen Strompreise eine Rolle, das ist Fakt. Vor der Wahl gab es politische Maßnahmen und Ideen zur Senkung von Netzentgelten und Abgaben. Aktuell sieht es jedoch nicht mehr danach aus. Gleichzeitig steigen die CO₂-Abgaben auf fossile Brennstoffe weiter an, was konventionelle Heizsysteme teurer macht. Eine Photovoltaikanlage kann zusätzlich Stromkosten senken und mehr Unabhängigkeit schaffen.
Zusätzlich zeigen auch die Öl- und Gaspreise auf den Weltmärkten nach oben. Weltweite Entwicklungen, die komplett unabhängig von der deutschen Gesetzgebung sind, haben ebenfalls Auswirkungen auf den Preis. Die Technik und die Tendenz zeigen – Stand Sommer 2025 – also klar in Richtung Strom. - „Unklar, wer die Kosten für Gasanschluss-Stilllegung trägt“
Die rechtliche Situation ist noch offen, aber einige Versorger steigen bereits jetzt langfristig aus der Gasversorgung aus. Für verbleibende Kunden steigen Netzentgelte, da die Gesamtkosten auf weniger Schultern verteilt werden müssen. Ein früher Umstieg auf eine geförderte Wärmepumpe minimiert finanzielle Risiken.
Wärmepumpe als nachhaltige Heizlösung – Vorteile und Tipps
- Vorteile auf einen Blick
Wärmepumpen sind zukunftssicher, CO₂-neutral im Betrieb und langfristig kostengünstiger als fossile Heizungen. - Vor dem Einbau prüfen
Gebäudeeigenschaften, Heizlast und Stromversorgung sollten fachgerecht geprüft werden. Unsere Experten von Team Hörmann schauen sich vor Ort alle Gegebenheiten an und erstellen eine individuelle Empfehlung. - Wann lohnt sich der Umstieg nicht sofort?
Bei stark sanierungsbedürftigen Gebäuden kann eine schrittweise Modernisierung sinnvoll sein. - Alternativen bei schwierigen Gebäuden
Hybridlösungen oder andere erneuerbare Technologien (z.B. Pelletheizung) können eine Option sein. Darum ist es uns vom Team Hörmann wichtig, keine Standardlösungen anzubieten, sondern genau die Art von Heizung, welche zu Ihrer Wohnsituation und Heizsituation passt – keine Scheuklappen, keine Voreingenommenheit, einfach individuelle und persönliche Beratung.
Worauf Eigentümer:innen jetzt achten sollten
- Fachliche Beratung einholen
Wir von Team Hörmann unterstützen bei Fragen zum GEG, Förderung und Technik. Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren - Förderbedingungen aktuell halten
Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben regelmäßig prüfen. Aber grundsätzlich gilt: Lieber heute als morgen sanieren. - Fristen und Zeitpläne beachten
Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen und Umsetzungsfristen im Blick behalten. - Modernisierung schrittweise planen
Teilmodernisierungen können sinnvoll sein, um Kosten und Aufwand zu verteilen. - Wir empfehlen zudem die Gesamtkosten ins Zentrum zu stellen
Die günstige Einkaufskosten von heute können unter Umständen die teuren Betriebskosten von morgen sein. Niemand kann in die Zukunft schauen, aber eine langfristige Planung – 20 oder 30 Jahre – ist beim Einbau einer neuen Heizung ein entscheidender Faktor.
Fazit: Fakten statt Verwirrung beim Heizungstausch
Die Technik für klimafreundliches Heizen ist verfügbar, die Förderungen attraktiv. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) stellt klare Regeln auf (Stand Sommer 2025). Wer informiert und vorbereitet ist, kann die Vorteile nutzen, eigene Kosten sparen und zum Klimaschutz beitragen. Verunsicherung durch Medien und politische Debatten darf keine Entscheidung blockieren.
Unser Tipp:
Jetzt handeln statt später teuer zahlen?
Ein Heizungstausch will gut überlegt sein – doch wer heute noch in reine Gas- oder Ölheizungen investiert, trägt die Risiken von morgen:
Kein Anspruch auf Förderung, steigende Energiepreise, unsichere Zukunftsfähigkeit.
Seit 2024 gelten neue Regeln: Für klassische Gas- und Ölheizungen gibt es nur noch eine Übergangsfrist. Danach ist der Nachweis über 65 % erneuerbare Energien Pflicht – oder es drohen Nachrüstkosten. Förderung? Nur noch für Lösungen mit Zukunft.
Was Eigentümer jetzt tun sollten:
- 🔍Lassen Sie Ihre bestehende Heizung prüfen
Unsere Experten von Team Hörmannprüfen selbstverständlich kostenlos, ob sich ein Austausch lohnt – oder ob Ihre Anlage noch zuverlässig läuft. Und vor allem, welche Heizungsart die beste für Ihre Immobilien ist. - 💰Langfristig planen
Vergleichen Sie Investitions- und Betriebskosten von klassischen und erneuerbaren Systemen – auch auf 20-30 Jahre hochgerechnet. - 📊Behalten Sie die Gesamtkosten im Blick
Günstige Lösungen heute können langfristig teurer sein als nachhaltige Heizsysteme mit niedrigen Betriebskosten. - 🎓Nutzen Sie Fachberatung oder Infoveranstaltungen
Unabhängige Einschätzung statt Verkaufsdruck – damit Ihre Entscheidung trägt.
📅 Jetzt informieren – später nicht nachrüsten müssen
Je früher der Weg zur neuen Heizung geplant wird, desto mehr Fördermittel und Gestaltungsspielraum bleiben. Beratung schafft Klarheit – und spart bares Geld.