Die Schlagzeilen der letzten Wochen und Monate klingen beunruhigend: Netzentgelte steigen 2027. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben die vorläufigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das kommende Jahr veröffentlicht. Die Rede ist von einem Anstieg um fast 24 Prozent.
Für Hausbesitzer, die über den Wechsel zu einer Wärmepumpe nachdenken oder bereits mit Strom heizen, wirft das Fragen auf: Lohnt sich die Wärmepumpe 2027 überhaupt noch? Wird Stromheizen jetzt plötzlich teuer?
Die kurze Antwort: Die Schlagzeilen sind lauter als die tatsächliche Belastung und wer die Zusammenhänge kennt, kann sogar gezielt profitieren. Wir ordnen es ein.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die Übertragungsnetzentgelte steigen 2027 von 2,86 auf 3,54 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh): ein Plus von rund 24 %.
- Bei Ihnen zu Hause kommt diese Erhöhung nicht eins zu eins an: Der Strompreis steigt bundesweit nur um rund 1,9 %.
- Für einen Drei-Personen-Haushalt (4.000 kWh) bedeutet das etwa 8 Euro mehr im Jahr. Regional sind sogar Ersparnisse bis zu 42 Euro möglich.
- Für steuerbare Wärmepumpen nach § 14a EnWG bleibt die reduzierte Netzentgelt-Regelung bestehen.
- Die geplante Stromsteuer-Senkung könnte Strom um rund 2,3 ct/kWh verbilligen.
Warum die Netzentgelte 2027 steigen
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: Beschaffungskosten, Steuern, Abgaben, Umlagen und den Netzentgelten. Letztere machen etwa ein Viertel der Stromrechnung aus und zahlen den Betrieb und Ausbau der Stromnetze.
Dabei muss man zwei Ebenen unterscheiden:
- Übertragungsnetzbetreiber betreiben das Höchstspannungsnetz, die „Stromautobahnen" Deutschlands. Dafür erheben sie ein bundeseinheitliches Entgelt.
- Verteilnetzbetreiber bringen den Strom über regionale Netze bis in Ihre Haushalte. Sie legen ihre Entgelte selbst fest. Deshalb gibt es große regionale Unterschiede.
Der Hauptgrund für den Anstieg 2027: der sinkende staatliche Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfond. 2026 stellte der Bund noch 6,5 Milliarden Euro bereit, um die Netzentgelte zu senken. Für 2027 sind nur noch 5,525 Milliarden Euro vorgesehen. Ein Rückgang um rund 15 % bzw. etwa 1 Milliarde Euro. Die Differenz schlägt auf die Netzentgelte durch.
Wichtiger Vorbehalt: Das Bundeskabinett hat den Zuschuss Anfang September 2026 beschlossen, das zugehörige Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet. Ohne Zuschuss würden die Übertragungsnetzentgelte sogar auf 6,52 ct/kWh steigen. Die jetzigen Werte gelten also unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen gesetzlichen Regelung.
So viel zahlen Sie 2027 wirklich mehr
Hier zeigt sich, warum Schlagzeilen und Realität auseinanderliegen: Die Übertragungsnetzentgelte sind nur ein Bestandteil der gesamten Netzkosten. Sie fließen in die Entgelte der regionalen Verteilnetzbetreiber ein, die steigende Kosten nur teilweise weitergeben. Zudem kalkulieren Stromversorger Netzkosten gemeinsam mit Beschaffungskosten, Steuern und Umlagen in ihre Tarife ein.
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox steigt der Strompreis für private Haushalte dadurch um rund 1,9 %. Die jährlichen Stromnetzgebühren erhöhen sich für einen Dreipersonen-Musterhaushalt (4.000 kWh) im Bundesschnitt von 428 auf 436 Euro brutto.
| Haushalt | Jahresverbrauch | Mehrkosten 2027 (brutto/Jahr) |
| Single-Haushalt | 1.500 kWh | ca. 4 € |
| 2-Personen-Haushalt | 2.800 kWh | ca. 7 € |
| 3-Personen-Haushalt | 4.000 kWh | ca. 8–10 € |
Regional entscheidet der Wohnort
Hinter dem Bundesdurchschnitt verbergen sich deutliche regionale Unterschiede, denn Verteilnetzbetreiber legen ihre Entgelte selbst fest:
- Hamburg: +9 % bzw. +52 € pro Jahr (4.000 kWh): künftig rund 613 € Netzgebühren, teuerstes Bundesland
- Saarland, Berlin, Bremen: jeweils rund +8 %
- Thüringen: −3 % bzw. −11 €
- Nordrhein-Westfalen: −1 % bzw. −5 €
- Mecklenburg-Vorpommern: günstigste Netzgebühren mit rund 335 € pro Jahr
Zwischen dem teuersten und günstigsten Bundesland liegt bei gleichem Verbrauch eine Differenz von rund 278 Euro pro Jahr. Auf einzelner Netzgebietsebene gehen die Ausschläge noch weiter: von −20 % bzw. −69 € (Stadtwerke Parchim) bis +32 % bzw. +94 € (Überlandzentrale Wörth/Altheim in Bayern).
Was steigende Netzentgelte für Wärmepumpen-Besitzer bedeuten
Wer mit Strom heizt, hat einen deutlich höheren Jahresverbrauch als ein reiner Haushaltsstromkunde, oft 7.500 kWh und mehr. Prozentschwankungen schlagen deshalb in absoluten Euro-Beträgen kräftiger durch. Das gilt in beide Richtungen:
- In Netzgebieten mit steigenden Entgelten (z. B. Bayernwerk: +10,6 %) spüren Stromheizer das Plus überproportional.
- In Netzgebieten mit sinkenden Entgelten (z. B. Westnetz: −8,8 %) profitiert niemand mehr als ein Wärmepumpen-Haushalt.
§ 14a EnWG: Ihr reduziertes Netzentgelt bleibt
Für steuerbare Wärmepumpen nach § 14a EnWG bleibt die reduzierte Netzentgelt-Regelung auch 2027 bestehen, was einen zentralen Kostenvorteil beim Stromheizen darstellt. Allerdings steigen die Entgelte auf der vorgelagerten Übertragungsnetzebene. Wie stark das Ihre Absenkung betrifft, hängt vom vereinbarten Modul ab: pauschaler Abschlag oder prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises. Wer bereits eine Wärmepumpe betreibt, sollte in seinen Unterlagen prüfen, welches Modul läuft.
Sie planen einen Neukauf? Dann achten Sie von Anfang an auf die §-14a-Anmeldung. Hier gehen jedes Jahr bares Geld und Förderchancen verloren, weil sie schlicht vergessen wird.
Der doppelte Hebel: Wärmepumpe + Photovoltaik
Wer eine Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage kombiniert, koppelt sich vom Großteil der Preisdebatte ab: Eigenstrom kostet keine Netzentgelte für die Einspeiseseite und keine Beschaffungskosten. Gerade für Einfamilienhäuser mit höherem Verbrauch ist die Kombination Wärmepumpe + PV + ggf. Speicher die logische Ergänzung – modern, smart steuerbar und zukunftssicher.
Einwurf zur oft gehörten „PV lohnt sich nicht mehr"-These: Ja, die Einspeisevergütung wird ab 2027 Stufe für Stufe reduziert, aber diese Debatte ist größer aufgebaut, als sie ist. Denn für wen spielt die Einspeisevergütung überhaupt eine Rolle? Nur für die, die viel Strom einspeisen. Wer seinen PV-Strom dagegen mit großen Verbrauchern wie einer Wärmepumpe (oder vielleicht zusätzlich einer Klimaanlage) selbst nutzt, speist ohnehin kaum Strom ein und selbst erzeugter Strom ist um ein Vielfaches günstiger als gekaufter. Faustregel: Je mehr Eigenstrom Sie selbst verbrauchen, desto unwichtiger wird die Diskussion um die Einspeisevergütung. Wer PV als Einspeise-Geschäft betrachtet, diskutiert über Centbeträge. Wer sie als Eigenversorgung fürs Heizen nutzt, über Euro-Beträge.
Stromsteuer-Senkung: Der mögliche Gamechanger
Parallel zu den Netzentgelten gibt es einen möglichen Entlastungshebel von deutlich größerem Ausmaß: Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Stromsteuer für Privathaushalte auf das europäische Minimum zu senken. Konkret würde die Stromsteuer von 2,05 ct/kWh auf 1,00 ct/kWh sinken, was eine Entlastung von rund 2 bis 2,3 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer bedeutet.
Für einen Haushalt mit 4.000 kWh wären das etwa 80–92 Euro pro Jahr. Für Wärmepumpen-Haushalte mit 7.500 kWh und mehr entsprechend 150 Euro und mehr – jährlich, zu 100 % staatlich veranlasst.
Stand heute (Ende 2026) gilt:
- Der Beschluss ist noch nicht gefasst, der Zeitpunkt ist offen.
- In der Grundversorgung muss eine Senkung sofort weitergegeben werden.
- Bei anderen Tarifen hängt es von den Vertragsbedingungen ab. Viele Anbieter haben sich verpflichtet, Steuersenkungen zeitnah weiterzugeben.
- Für einen geplanten Anbieterwechsel gilt: nicht warten. Auch während eines laufenden Vertrags mit Preisgarantie ist die Weitergabe möglich.
Experten wie Peter Vest (STARQstrom) sehen in der Senkung eine sinnvolle Bremse, die den Kostenanstieg dämpft, aber nicht aufhebt. Die grundlegende Richtung bleibt: Wer Strom effizient nutzt und selbst erzeugt, ist am besten positioniert.
Neukunden-Strompreise: Warum jetzt handeln?
Die t-online-Befragung der größten Energieversorger zeigt: Neukundenpreise sind in den vergangenen Wochen von 25 auf rund 31 ct/kWh gestiegen, getrieben vor allem durch gestiegene Gaspreise (Merit-Order-Effekt an der Strombörse). Versorger kaufen zwar rollierend und langfristig, doch Experten rechnen mit Neukundenpreisen von 34 bis 35 Cent im Verlauf des kommenden Jahres.
Daraus ergeben sich zwei konkrete Handlungsempfehlungen, abhängig von Ihrem Netzgebiet:
- Netzgebiet mit 2027 steigenden Entgelten: Jetzt zügig wechseln und einen Tarif mit den alten, niedrigeren Entgelten sichern. Die Preisgarantie schützt dann vor der Erhöhung. Auch ein Vertragsstart in einigen Monaten lässt sich zu heutigen Konditionen festschreiben.
- Netzgebiet mit 2027 sinkenden Entgelten: Noch etwas Geduld. Die Anbieter brauchen teils ein paar Wochen, bis sie die neuen Entgelte in ihre Neukundentarife einbauen. Vorher abgeschlossen = keine nachträgliche Ersparnis, denn Netzentgelte sind in aller Regel Teil der Preisgarantie.
Ein Wort zur Preisgarantie: Oft deckt sie nur den Arbeitspreis, nicht aber Netzentgelte, Steuern und Umlagen. Prüfen Sie die Tarifbedingungen oder fragen Sie uns, wir schauen mit Ihnen gemeinsam hin.
Wärmepumpe 2027: Lohnt sich der Wechsel trotzdem?
Die eindeutige Antwort: Ja. Die aktuelle Preisentwicklung ändert nichts an der grundsätzlichen Rechnung, im Gegenteil:
- Stromheizen bleibt im Vorteil: Moderne Wärmepumpen liefern 3–4 kWh Wärme pro kWh Strom. Selbst bei leicht steigenden Strompreisen schlagen sie Gas- und Ölheizungen bei den Betriebskosten deutlich.
- § 14a EnWG und Wärmepumpen-Stromtarife drücken die Stromkosten zusätzlich.
- Die Stromsteuer-Senkung würde Stromheizern überproportional helfen.
- PV-Synergie: Mit einer eigenen Anlage entziehen Sie sich einem Großteil der Preisdiskussion komplett.
- Förderung: Bis zu 21.000 € Zuschuss (im Schnitt ca. 16.500 €) gibt es für den Heizungstausch, aber nur bei rechtzeitigem Antrag. Wer wartet, bis die alte Heizung ausfällt, bekommt keine Förderung mehr oder nur die Mindestförderung.
- Unabhängigkeit: Jede Gasjahresabrechnung ist derzeit ein Kostenrisiko. Eine Wärmepumpe macht Sie von fossilen Brennstoffpreisen und den Schwankungen des Gasmarkts unabhängig und Ihr Haus zukunftssicher gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Selbst bei den Netzentgelten gilt: Die Schwankungen sind regional, nicht bundesweit. Im Bodenseeraum lohnt der genaue Blick aufs eigene Netzgebiet. Den machen wir für Sie.
Der Beweis aus der Praxis
Die vielleicht beste Antwort auf die Preisfrage liefert ein reales Projekt aus unserer Region: ein Einfamilienhaus, Baujahr 1983, vormals 20.000 kWh Gasverbrauch pro Jahr, mit einem trägen Einrohrsystem und alten Rippenheizkörpern im Obergeschoss und Fußbodenheizung im Erdgeschoss. Also exakt die Konstellation, in der „Experten" gerne vor einer Wärmepumpe warnen.
Die Messwerte im laufenden Betrieb widerlegen jede Altbau-Skepsis:
- Vorlauftemperatur von nur 33–34 °C bei 0 °C Außentemperatur – im Einrohrsystem mit den alten Rippenheizkörpern. Eine Temperaturspreizung von rund 3–4 °C belegt den maximalen Energieaustausch.
- Komfort trotz niedriger Systemtemperaturen: Im Erdgeschoss werden mühelos 23–24 °C Raumtemperatur gehalten.
- Verbrauch: Nur rund 3.200 kWh Strom gesamt seit Inbetriebnahme (davon ca. 2.247 kWh Heizung) bei vorher 20.000 kWh Gas. Das zeigt eindrucksvoll, warum die Wärmepumpe bei den Betriebskosten gewinnt, selbst wenn der Strompreis um ein paar Prozent steigt.
- Autarkie statt Preisabhängigkeit: Ergänzt um eine 5-kWp-PV-Anlage mit 9-kWh-Speicher (inkl. Blackout-Schutz und zukünftigem bidirektionalem Laden fürs E-Auto) entkoppelt sich dieser Haushalt zunehmend von genau den Preisbewegungen, über die dieser Artikel handelt.
Rechnen wir das auf den Artikel hoch: Selbst wenn die Netzentgelte 2027 um 24 % steigen und der Strompreis sich um 1,9 % verteuert, wer aus 20.000 kWh Gas eine Wärmepumpe mit rund 3.200 kWh Strom macht, ist von der Debatte nicht betroffen, sondern Gewinner. Die Case Study im Detail lesen Sie hier: „20.000 kWh Gas-Altbau mit Einrohrsystem: Maximale Effizienz & Unabhängigkeit durch PV-Speicher".
„Aber ich habe doch gar keine Fußbodenheizung!"
Der Klassiker unter den Einwänden und längst überholt. Eine Fußbodenheizung ist die ideale Kombination für eine Wärmepumpe, aber kein Muss: Auch Niedertemperatur-Heizkörper und bestehende Heizflächen funktionieren effizient, wenn Vorlauftemperatur, hydraulischer Abgleich und Heizkurve professionell eingestellt werden, so wie im Projekt oben. Mehr dazu in unserem Ratgeber „Wärmepumpe und Fußbodenheizung: Perfektes Duo oder geht es auch ohne?".
Was wir für Sie tun: Der Förder-Quick-Check
Ob und wie stark die Netzentgelt-Entwicklung 2027 Ihre individuelle Heizkosten-Rechnung betrifft, hängt von Ihrem Haus, Ihrem Netzgebiet und Ihrem Tarif ab. Genau dafür sind wir da:
- Alles aus einer Hand: Planung, Förderantrag, Einbau, Wartung & Notdienst inklusive Elektriker und Gartenbauer. Ein Ansprechpartner, kein Abstimmungs-Chaos.
- Förder-Quick-Check: Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Förderung Sie wirklich bekommen und rechnen Ihnen vor, was Ihre Wärmepumpe nach Zuschuss tatsächlich kostet.
- Ehrliche Beratung statt Standardangebot: Wir sagen Ihnen auch, wenn eine Hybrid-Lösung oder ein anderes Konzept für Ihr Haus die bessere Wahl ist. 80 Jahre Erfahrung, über 600 installierte Heizsysteme.
- Betreuung über Jahrzehnte: Wartung, 24/7-Notdienst, App-Steuerung, Verbrauchsanalysen. Wir lassen Sie nicht im Kalten stehen.
Jetzt Förder-Quick-Check machen und Förderung sichern.


