Jetzt Heizungsförderung sichern – bis zu 70 % Zuschuss möglich

30 Sekunden Quick-Check Heizungsförderung

Mit den neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet der Staat attraktive Zuschüsse für den Umstieg auf moderne Heiztechnik. Bis zu 70 % der Investitionskosten können gefördert werden – je nach Einkommenssituation, Zeitpunkt des Einbaus und gewähltem Heizsystem.

Ob Wärmepumpe, Hybridlösung oder andere effiziente Technologie: Team Hörmann unterstützt Sie dabei, die passenden Fördermittel zu beantragen – kompetent, individuell und zuverlässig.

Jetzt in unserem Quick-Check prüfen, wie viel Förderung für Ihre neue Heizung möglich ist.

Förderung jetzt berechnen lassen

Heizungsförderung durch KfW und Bafa

Jetzt bis zu 70% Förderung für Ihre neue Heizung sichern!

Ab dem Jahr 2024 gelten die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies sagt aus, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, sobald die jeweilige Gemeinde den kommunale Wärmeplanung bereits vorgelegt hat. Bei bestehenden Anlagen, die noch reparabel sind, können weiterhin alle Heizsysteme (Öl- und Gasbrennwert oder Wärmepumpe usw.) bis 2045 betrieben werden. 

Das sogenannte Heizungsgesetz kommt aber auch mit neuen Förderrichtlinien (BEG). Der Gesetzgeber bietet aktuell bis zu 70% Zuschüsse bei einer Investitionssumme von 30.000€. Zusammengesetzt wird der Zuschuss aus: 

  • Einer Basisförderung von 30% für jeden Antragsteller
  • Einem Geschwindigkeitsbonus von 20% bei Einbau bis 2028
  • Einem Einkommensbonus von 30% bei Haushaltseinkommen bis 40.000€ 
  • Und weitere kleinere Boni

Team Hörmann steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über die besten Möglichkeiten zur Heizungsförderung und die Auswahl der geeigneten Anlage für Ihr Gebäude zu beraten. Ob im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs oder bei unseren Vortragsreihen: Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!